Verlegeempfehlung

Die Angaben der nachfolgenden Verlegeempfehlung sind allgemeiner Art.  Erst durch eine sach- und fachgerechte Verlegung, entsprechend den " Allgemeinen Technischen Vorschriften ATV / VOB Teil C DIN 18365 und den neusten Merkblättern bzw. Richtlinien, werden Sie dauerhaft die Qualität und die zugesicherten Gebrauchseigenschaften des Teppichbodens nutzen können.

Diese Verlegeempfehlung dient zur Erläuterung für den erfahrenen Verleger und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten die Empfehlungen und Verarbeitungsvorschriften der Hilfsstofflieferanten z. B. von Klebstoffen und Spachtelmassen anders lauten, sind die Angaben der Hersteller immer verbindlich.  Alle zu verwendenden Materialien müssen so beschaffen sein, dass sie einen funktionsfähigen Aufbau gewährleisten und aufeinander abgestimmt sind. Ferner dürfen keine negativen Einflüsse auf die gesamte Konstruktion und den Bodenbelag entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Planers und des Verlegers, aufeinander abgestimmte Produkte einzusetzen bzw. ausreichende Testflächen anzulegen, um eventuelle Fehlerquellen auszuschließen.

Der Verleger hat im Zuge seiner Prüf- und Sorgfaltspflicht, vor Beginn der Arbeiten, gegebenenfalls schriftlich Bedenken beim Bauherrn oder Planer anzumelden.

Sollten unsere Teppichbodenrollen trotz Transportverpackung beschädigt ankommen, bitten wir Sie, dies umgehend auf dem Abliefernachweis des Spediteurs zu vermerken und die Ware gegebenenfalls unter Vorbehalt anzunehmen. Nur wenn solche Vermerke erfolgt sind, besteht die Möglichkeit, den Spediteur für den Schaden in Regress zu nehmen.

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Verlegeanleitung CAS

Beipackzettel für Solitärteppiche